Grundsätzlich verwaltet der Hausverwalter das “gemeinschaftliche” Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Grundsätzlich verwaltet der Hausverwalter das “gemeinschaftliche” Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Die Pflichten und Aufgaben der Verwaltung sind demnach:
Die Festsetzung der Hausordnung ist hingegen Sache der Eigentümerversammlung, auch eventuelle Änderungen müssen von dieser beschlossen werden.
Die Reparatur von Schäden innerhalb des Wohnungseigentumes, z.B. eines defekten Wasserhahnes oder die Nebenkostenabrechnung einer vermieteten Eigentumswohnung, sind Aufgaben der jeweiligen Eigentümer. Der bestellte Verwalter ist für diese Aufgaben von Gesetz wegen nicht zuständig.